Kommentar zum 25. November, dem Unabhängigkeitstag von Bosnien-Herzegowina
Eines der Sorgenkinder des Balkans ist Bosnien-Herzegowina. Auch 14 Jahre nach Ende der Kriegshandlungen im Jahre 1995 ist der kleine Staat im Herzen Südosteuropas nicht zur Ruhe gekommen. Mit dem Vertrag von Dayton wurde eine Ordnung geschaffen, die durch die Teilung des Staates in zwei mehr oder wenig willkürliche Landesteile, das Fehlen einer funktionsfähigen Zentralgewalt, ein auf ethnische Proportionalität beruhendes Wahlsystem und eine unübersichtliche Struktur von sich gegenseitig blockierenden Gremien jede demokratische Fortentwicklung zu einem funktionsfähigen Gemeinwesen unmöglich machen.
So bleibt nur das Amt des von außen eingesetzten Hohen Repräsentanten als übergeordnete Instanz, das die widerstrebenden nationalistischen Interessenvertreter immer wieder an einen Tisch zwingt.
So sehr sich in allen Teilen des Landes die einfachen Menschen nach einem Leben in Ruhe und Sicherheit und vor allem eine wirtschaftliche Verbesserung wünschen, so schlimm verhalten sich die durch das auf ethnischem Proporz beruhende segregierende Wahlsystem an die Macht gespülten Politiker und arbeiten auf eine weitere Verfestigung der Teilung hin. Damit gefährden sie natürlich auch die Hoffnung der Menschen in Bosnien auf eine baldige Aufnahme ihres Landes in die Europäische Union.
Wenn der für den Beitritt weiterer Mitglieder zuständige EU-Kommissar Oli Rehn über Bosnien-Herzegowina feststellt, dass das Land zu geringe Bereitschaft zeigt, die erforderlichen Aufnahmekriterien zu erfüllen, so muss man dazu anmerken, dass es gerade die europäischen Staaten waren, die in den Daytonverhandlungen die unglückseligen Bestimmungen akzeptiert haben, die den bosnischen Staat bis heute lähmen.
Aus einem jüngst erschienenen Buch eines amerikanischen Historikers, der mit dem früheren amerikanischen Präsident Clinton eng vertraut ist, kann entnommen werden, dass mehr oder weniger aus Angst vor einem muslimischen Staat in Europa die Europäer die Vorschläge Serbiens und ihres aus ethnischen Säuberungen entstandenen künstlichen Vasallenstaates Republika Srbska weitgehend angenommen wurden, ohne die schwerwiegenden Folgen für die Zukunft zu bedenken. Während der damalige deutsche Bundeskanzler Kohl die anders lautenden Vorschläge der Amerikaner unterstützte, stellte sich insbesondere der damalige französische Ministerpräsident Jacques Chirac zusammen mit Großbritannien hinter die serbischen Positionen, die sich schließlich auch durchsetzten. Es waren also die europäischen Staaten, die die Mitverantwortung dafür tragen, dass mit Dayton Regelungen geschaffen wurden, die die Angreifer belohnten und die Opfer, nämlich die muslimischen und die kroatischen Bosnier, benachteiligte.
Es wäre deshalb nur recht und billig, wenn die Europäische Union die Position ihres Bosnien-Beauftragten Valentin Inzko stärkten, um über den Widerstand der nationalistischen Politiker hinweg einen Weg ebnet, der die Befugnisse des Zentralstaates vergrößert und dadurch die bestehende Lähmung des Staates Bosnien-Herzegowinas überwindet. Ein erster Schritt ist die Schaffung eines allgemeinen und freien, vom ethnischen Proporz abgekoppelten Wahlrechts, durch das die Bürger sich von ihren nationalistischen Parteien befreien können. Ein anderes Kapitel ist die Beschränkung der Einflussnahme Serbiens auf die Entwicklung in den vorwiegend serbisch besiedelten Teilen des Staates, um die Obstruktionspolitik der Vertreter der Republika Srbska zu verringern. Die Menschen in Bosnien-Herzegowina haben es verdient, sich aus der Einflussnahme nationalistischer Kräfte zu lösen, damit ein friedliches Zusammenleben der ethnischen Gruppen wieder möglich wird, wie dies über viele Jahrhunderte hinweg der Fall war.
